AGB

Einkaufsbedingungen

Vorbemerkung

Die Hettich Management Service GmbH hat mit der EICK Werbeartikel GmbH & Co. KG (nachfolgend "Lieferant" genannt) einen "Vertrag über die Komplettbetreuung von Werbeartikeln" (nachfolgend nur "Werbeartikel-Vertrag" genannt) geschlossen. Aufgrund dieses Werbeartikel-Vertrages ist der Lieferant verpflichtet, von der Hettich Management Service GmbH ausgewählte Werbeartikel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu beschaffen und in seinem Lager zu bevorraten. Die Gesellschaften der Hettich Unternehmensgruppe können die Werbeartikel über den Online-Shop des Lieferanten erwerben.


1
Geltungsbereich

Die Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen von Werbeartikeln durch den Lieferanten an die Gesellschaften der Hettich Unternehmensgruppe. Die jeweilige bestellende Hettich-Gesellschaft wird nachfolgend "Besteller" genannt. Die Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden vom Besteller nicht anerkannt. Die Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten als durch den Lieferanten in ihrer Gesamtheit akzeptiert, wenn der Lieferant eine Bestellung annimmt oder mit der Erbringung von Lieferungen oder Leistungen beginnt. Die Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten auch dann, wenn der Besteller in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung oder die Leistung des Lieferanten vorbehaltlos annimmt.


2
Abschluss des Liefervertrages

Auf einen Vertragsabschluss gerichtete Erklärungen, wie z.B. Bestellungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen, sowie Vertragsänderungen und nachträgliche Vereinbarungen über Zusatzleistungen bedürfen der Schriftform. Für die Einhaltung der Schriftform ist die elektronische Kommunikation ausreichend. Auftragsbestätigungen haben voll inhaltlich übereinstimmend mit der Bestellung und unter Angabe der Bestellnummer sowie des Bestelldatums zu erfolgen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.


3
Preise, Zahlungsbedingungen

Die im Online-Shop angezeigten Preise verstehen sich einschließlich Verpackung und zzgl. einer etwaigen anfallenden Umsatzsteuer. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands sind vom Besteller die im Online-Shop angezeigten Frachtkostenzuschüsse zu tragen. Für Lieferungen ins Ausland ist die Höhe des vom Besteller zu tragenden Frachtkostenzuschusses zwischen dem Besteller und dem Lieferanten vor Ausführung der Lieferung abzustimmen. Die Bezahlung von Rechnungen erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungseingang.


4
Lieferung, Liefertermin

Sofern der Besteller seinen Sitz in Deutschland hat, hat der Lieferant die bestellten Werbeartikel innerhalb von drei (3) Werktagen, gerechnet ab dem Datum der Bestellung, an den in der Bestellung genannten Bestimmungsort zu liefern.Sofern die Bestellmenge den vom Lieferanten gem. 3 Abs. 2des Werbeartikel-Vertrages vorzuhaltenden Mindestbestand übersteigt und der Lieferant diese zusätzliche Menge nicht innerhalb der obengenannten Lieferfrist liefern kann, ist der Lieferant verpflichtet, den Besteller innerhalb von zwei (2) Werktagen ab dem Datum der Bestellung zu informieren. Der Lieferant und der Besteller werden für diese zusätzliche Menge dann einen neuen Liefertermin vereinbaren. Versäumt der Lieferant, den Besteller zu informieren, gilt auch für diese zusätzliche Menge die obengenannte Lieferfrist. Sofern der Besteller seinen Sitz nicht in Deutschland hat, werden der Besteller und der Lieferant den Liefertermin im Liefervertrag festlegen. Die Lieferung erfolgt DAP Incoterms 2010 an den in der Bestellung genannten Bestimmungsort. Die Pflicht des Bestellers zur Tragung eines Frachtkostenzuschlags gem. 3 Abs. 2 dieser Einkaufsbedingungen bleibt hiervon unberührt.


5
Mängeluntersuchung, Mängelhaftung

Der Lieferant hat für seine Lieferungen und Leistungen die einschlägigen gesetzlichen Regelungen und behördlichen Vorschriften, insbesondere Sicherheitsvorschriften, und die vereinbarte Beschaffenheit (s. 2 Abs. 3 Werbeartikel-Vertrag) einzuhalten. Eine Wareneingangskontrolle findet durch den Besteller nur im Hinblick auf offensichtliche Mängel und Transportschäden der gelieferten Werbeartikel statt. Eine Identitätsprüfung wird nur aufgrund der beigefügten Transportpapiere durchgeführt. Im Rahmen der Wareneingangskontrolle oder erst später festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Im Übrigen wird 377 HGB ausgeschlossen. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen dem Besteller ungekürzt zu. Zur Vereinfachung der Gewährleistungsabwicklung werden etwaige Mängelansprüche, die einem oder mehreren Bestellern zustehen, zentral von der Hettich Management Service GmbH gegenüber dem Lieferanten geltend gemacht.


6
Produkthaftung, Haftpflichtversicherung

Wird der Besteller von Dritten wegen eines Produktschadens in Anspruch genommen, ist der Lieferant verpflichtet, den Besteller auf erstes Anfordern freizustellen, sofern den Lieferanten im Außenverhältnis eine gesetzliche Haftung für diesen Schaden trifft. Der Lieferant ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu unterhalten. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden 10 Mio. EUR und für Vermögensschäden 250.000,-- EUR betragen. Der Versicherungsschutz muss bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für etwaige Mängelansprüche bestehen und ist dem Besteller auf Wunsch nachzuweisen.
Stehen dem Besteller weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.


7
Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Bielefeld. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und dem Lieferanten gilt ausschließlich deutsches Recht.Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) werden ausgeschlossen.